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Info Mindestteilnehmerzahl |
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Informationen zur Mindestteilnehmerzahl
Der Veranstalter kann bis 3 Wochen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl bis zu diesem Zeitpunkt nicht erreicht wurde. Wir werden Sie unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen und ihnen bereits geleistete Anzahlungen auf den Reisepreis zurückerstatten. Auf Punkt (7.a) der Allgemeinen Reisebedingungen des Veranstalters weisen wir ergänzend hin.
AGB des Veranstalters CAISSA TOURISTC (GROUP) AG
AGB von Aamzing China als Reisemittler
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